Arzt muss Patienten nicht zur Vorsorge drängen, Nachtrag

von Lieb Rechtsanwälte

Problematisch können die Fälle sein, in denen eine Vorsorgeuntersuchung mit dem Hinweis der Kostentragungslast des Patienten behaftet ist (wirtschaftliche Aufklärung; Bsp.: Kostenübernahme der GKV bei Mammographie erst ab dem 50. Lebensjahr). Wird hier dem Patienten nicht klar genug vermittelt, dass die weitere Vorsorge notwendig ist, läuft dieser Gefahr, die Situation falsch einzuschätzen und den Kostentragungsaspekt über Gesundheit und Leben zu stellen.

Eine andere Problematik stellen die Fälle dar, in denen eine weitere Vorsorge zwar notwendig gewesen wäre, dies jedoch vom Arzt fehlerhaft nicht erkannt und demgemäß auch nicht dem Patienten mitgeteilt wurde.

Beide Fälle, die durchaus vorkommen, zeigen, wie notwendig eine ordnungsgemäße und vollständige Aufklärung ist. Ohne diese kann der Arzt die Verantwortung für die weitere Vorsorge nicht ohne weiteren an den Patienten abgegen.

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