Apothekenrecht: Digitale Rezeptweiterleitung an die Apotheke
von Lieb Rechtsanwälte
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Saarbrücken ist es Ärzten verboten, Rezepte an Apotheken zwecks Belieferung der Patienten zu faxen, selbst wenn Patienten dies wünschten (Az.: 1 U 42/13). In dem vom Oberlandesgericht Saarbrücken entschiedenen Fall hatte ein Apotheker versucht, in verschiedenen Arztpraxen Rezepte einzusammeln.
Das Landgericht Dessau-Roßlau sah dies in einem ähnlich gelagerten Fall anders. Ein Arzt dürfe unter bestimmten Einwilligungsumständen von Patientenseite Rezepte an Apotheken gleich nach der Ausstellung weiterleiten. Dies könne auch über ein Online-Portal mit zwei regional ansässigen Apotheken geschehen. In dem vom Landgericht Dessau-Roßlau entschiedenen Fall lagen Einwilligungserklärungen der Patienten vor, wonach die kooperierenden Apotheken ausdrücklich mit der Rezeptbedienung beauftragt wurden. Zudem machte der Arzt glaubhaft, nicht generell alle Rezepte weiterzuleiten. Die Wettbewerbszentrale sah dennoch einen Wettbewerbsverstoß. Die Entscheidung des Landgerichts Dessau-Roßlau (Az.: 3 O 22/15) ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Ärztezeitung 6/7.11.2015