Antikorruption: Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen wurde im Bundestag verabschiedet

von Lieb Rechtsanwälte

Nach einem Kompromiss im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz ging es jetzt recht schnell. Am 14.04.2016 wurde im Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet.

 

Die Änderungen gegenüber dem bisher bekannten Entwurfsstand in Kürze:

 

  • Die tatbestandlichen Bezugsentscheidungen wurden auf den Bezug von Arznei- und Heilmitteln sowie Medizinprodukten beschränkt, die zur unmittelbaren Anwendung durch den Heilberufler bestimmt sind.
  • Die Straftatbestände sind Offizial-, also keine Antragsdelikte.
  • Innerhalb von sechs Monten nach dem Inkrafttreten sollen die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen verbindliche Regelungen erlassen.

 

Es ist jeden Moment mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zu rechnen, am Tag darauf tritt das Gesetz in Kraft.

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