Anlegerrecht: Commerzbank AG verliert vor LG Essen

von Lieb Rechtsanwälte

Die Commerzbank AG wurde jüngst zur Zahlung in Höhe von 24.000 € an einen Kunden verurteilt, dem von Mitarbeitern der Essener Niederlassung der Bank im Jahr 2006 zur Zeichnung einer Beteiligung am Lebensversicherungsfonds Ideenkapital Prorendita 3 Britische Leben geraten worden war. Nach Ansicht des LG Essen kam zwischen den Parteien ein Anlageberatungsvertrag zustande, der die Commerzbank AG zur anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet hätte. Eine entsprechende Beratung sei hingegen im vorliegenden Fall gerade nicht erfolgt. Insbesondere habe die Beraterin der Commerzbank AG den Kunden nicht über die bei erfolgreicher Vermittlung der Fondsbeteiligung fließenden Provisionen aufgeklärt. Hierzu hätte nach der Kickback-Rechtsprechung des BGH jedoch eine Verpflichtung bestanden. Der Kläger sei im Ergebnis so zu stellen, als hätte er den streitgegenständlichen Fonds nicht gezeichnet. In diesem Falle hätte er die in den Fonds investierten 21.000 € nicht gezahlt, die ihm die Commerzbank AG jetzt zu ersetzen hat. Außerdem hätte er auf das Kapital seither eine im Einzelnen näher begründete Rendite erzielt, die ihm das Gericht als weitere Schadenersatzposition zusprach. Auch die vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten sind dem Kläger nach dem Urteil zu erstatten.

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