Achtung: Nachtrag zur 68er Regelung!!!
von Lieb Rechtsanwälte
In unseren Fachartikelbeiträgen 68er-Regelung beim Vertragsarzt, Zur Verlängerung der Zulassung über das 68. Lebensjahr, Eine unendliche Geschichte: Zur Rechtsgültigkeit der Altersgrenze von 68 Jahren und Achtung: Gesetzesänderung zur 68er-Regelung! haben wir die Problematik und Entwicklung zur 68er-Regelung ausführlich behandelt. In diesem Bereich ist, wie der Leser aus den genannten Beiträgen entnehmen kann, derzeit einiges in Fluss. Dies bestätigen auch Rückmeldungen, die wir von verschiedenen Ärzten erhalten haben.
Wer seine Zulassung bereits abgegeben und das 68e Lebensjahr bereits erreicht hat, kann unter Umständen doch noch Hoffnung schöpfen, nämlich dann, wenn im konkreten Fachgebiet noch freie Vertragsarztsitze zur Verfügung stehen. Wie wir durch einzelne Rückmeldungen erfahren haben, ist ein "Wiederaufleben" des einmal abgegebenen Vertragsarztsites zwar nicht möglich, die KV lässt aber im Einzelfall zumindest eine Neubeantragung zu.
Eine Nachfrage bei der zuständigen KV zur Möglichkeit einer Neubeantragung für den konkreten Fachbereich kann sich somit durchaus für den Betroffenen lohnen !