Zur Wettbewerbswidrigkeit eines Partnerprogramms

von Lieb Rechtsanwälte

Wettbewerbswidrigkeit eines Partnerprogramms: Verpflichtung eines Pharma-Unternehmens zur Belieferung von Apothekern zum Herstellerabgabepreis und Verpflichtung der Apotheker zur bevorzugten Berücksichtigung dieser verschreibungspflichtigen Arzneimittel bei Wahlfreiheit des Apothekers im Rahmen der „aut idem-Substitution“.

Das Kammergericht Berlin hatte in einer wettbewerbsrechtlichen Angelegenheit über die Zulässigkeit eines Partnerprogramms zu entscheiden (KG Berlin, Az.: 5   U57/11). Die Beklagte war ein Pharma-Unternehmen, das Arzneimittel herstellt und über Apotheken vertreibt.

Rechtsanwalt Dr. Balazs Korom von Lieb.Rechtsanwälte hat den Fall näher beleuchtet. Lesen Sie weiter  

 

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