Zinsreduzierung bei säumigen GKV-Beitragszahlern

von Lieb Rechtsanwälte

Säumige GKV-Beitragszahler sollen künftig entlastet werden. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen nur noch 1 % Zinsen statt bisher 5 % fällig werden, wenn der Versicherte mit seinen Beitragszahlungen in Verzug gerät. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde bereits vom Kabinett abgesegnet. 

Der erhöhte Säumniszuschlag hat bei vielen Beitragszahlern dazu geführt, dass sich erhebliche Beitragsschulden angehäuft haben, die kaum abgezahlt werden können. Der bisherige Säuminszuschlag macht im Jahr immerhin 60% aus. Die neue Zinsregelung soll zu einer deutlichen Entlastung führen und den Neustart ohne Schulden ebnen. 

Allerdings betrifft der neue Säumniszuschlag lediglich neu hinzu kommende Beitragsrückstände. Für Altschulden fehlt es an einer entsprechenden Lösung. Hier setzt man auf die Bereitschaft der Krankenkassen, eine Kulanzregelung zu finden, damit die von hohen Beitragsschulden Betroffenen in die Versicherung zurückkehren könnten. Welche Krankenkassen diesen Weg tatsächlich und ganz ohne Druck des Gesetzgebers anbieten werden, wird sich noch zeigen müssen.        

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