Wie viel Handarbeit braucht eine Manufaktur?

von Lieb Rechtsanwälte

Ein Beitrag von RA Tobias Kiphuth, FA für gewerblichen Rechtsschutz

Mit dieser Frage musste sich das OLG Frankfurt a.M. (Beschluss vom 29.06.2021 – 6 U 46/21) befassen. Geklagt hatte ein Unternehmen, das die Firmenbezeichnung eines Wettbewerbers mit dem Bestandteil „Manufaktur“ für irreführend hielt.

Das Gericht stellte zunächst fest, dass das Wort „Manufaktur“ aus den lateinischen Begriffen „manus“ (= Hand) und „facere“ (= erbauen, tun, herstellen) gebildet wird. Laut einem im Verfahren vorgelegten Auszug aus dem Duden werde das Wort als Synonym für „Handarbeit“ verwendet, könne daneben aber auch andere Bedeutungen haben. Außerdem legte das Gericht seiner Entscheidung zu Grunde, dass sich der Begriff „Manufaktur“ bisher nicht zum Synonym für „Fabrik“, „Firma“, „Unternehmen“ oder „Werk“ gewandelt habe. Der potentielle Kunde erwarte von einer „Manufaktur“ eine Herstellung auf althergebrachte, handgearbeitete Art. Der Anteil der Handarbeit an einem Produkt könne für eine Kaufentscheidung wesentlich sein, da er eine höhere Wertigkeit des Produkts vermittele.

Es kam daher im vorliegenden Verfahren entscheidend darauf an, zu welchen Anteilen eine maschinelle Fertigung bzw. eine Fertigung in Handarbeit in dem Unternehmen erfolgt. Da die Beklagte hierzu keine aussagekräftigen Angaben machte, verlor sie das Verfahren. Im Ergebnis wird davon auszugehen sein, dass jedenfalls mehr als 50 Prozent der Arbeitsschritte bzw. der zur Herstellung benötigen Arbeitszeit in Handarbeit erfolgen müssen, um als „Manufaktur“ im Geschäftsverkehr auftreten zu dürfen.

Fazit:
Bei der Suche nach einem geeigneten Firmennamen ist immer auch die Bedeutung des ins Auge gefassten Begriffs zu berücksichtigen. Dies gilt nicht nur für den Begriff „Manufaktur“, sondern ebenso für viele weitere Begriffe wie beispielsweise „Zentrale“ oder „Zentrum“. Wir beraten Sie gerne zur Auswahl eines Firmennamens.

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