Weiterentwicklung des EBM
von Lieb Rechtsanwälte
Der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) wird derzeit mit dem Ziel überarbeitet, die haus- und fachärztliche Grundversorgung in der Weise zu stärken, dass alle haus- und fachärztlichen Grundleistungen ohne Mengenbegrenzung und zu festen Preisen vergütet werden. Damit soll den Kriterien Demografie und Morbidität Rechnung getragen werden.
Der neue Hausarzt-EBM sieht ab Oktober 2013 folgende wesentliche Änderungen vor:
- Es gibt künftig fünf
Altersklassen. Die Versichertenpauschalen orientieren sich an dem Alter der
Versicherten.
- Das ausführliche Gespräch
wird Einzelleistung, soweit dieses mindestens zehn Minuten dauert und im
Zusammenhang mit einer lebensverändernden Erkrankung steht. Jede Praxis erhält
ein Gesprächskontingent.
- Neue Pauschalen für das
Vorhalten von Strukturen für Hausärzte sowie für Kinder- und Jugendärzte (GOP
030400/GOP 04040).
- Einführung neuer Leistungen:
Geriatrische Versorgung für Patienten ab vollendetem 70. Lebensjahr, Leistungen
in der allgemeinen Palliativversorgung, sozialpädiatrische Leistungen der
Kinder- und Jugendärzte.
- Neuregelung des Chronikerzuschlags.
Bis Ende November 2013 sollen Nachbesserungen erfolgen. Im Falle des Scheiterns der Nachverhandlungen soll der neue Hausarzt-EBM nach einem Quartal ausgesetzt werden.
Der neue Facharzt-EBM soll zum 01.07.2014 erarbeitet sein. Mit ihm soll die fachärztliche Grundversorgung gestärkt werden.