Weiterentwicklung des EBM

von Lieb Rechtsanwälte

Der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) wird derzeit mit dem Ziel überarbeitet, die haus- und fachärztliche Grundversorgung in der Weise zu stärken, dass alle haus- und fachärztlichen Grundleistungen ohne Mengenbegrenzung und zu festen Preisen vergütet werden. Damit soll den Kriterien Demografie und Morbidität Rechnung getragen werden.

 

Der neue Hausarzt-EBM sieht ab Oktober 2013 folgende wesentliche Änderungen vor:

 

  • Es gibt künftig fünf Altersklassen. Die Versichertenpauschalen orientieren sich an dem Alter der Versicherten.    

  • Das ausführliche Gespräch wird Einzelleistung, soweit dieses mindestens zehn Minuten dauert und im Zusammenhang mit einer lebensverändernden Erkrankung steht. Jede Praxis erhält ein Gesprächskontingent.

  • Neue Pauschalen für das Vorhalten von Strukturen für Hausärzte sowie für Kinder- und Jugendärzte (GOP 030400/GOP 04040).

  • Einführung neuer Leistungen: Geriatrische Versorgung für Patienten ab vollendetem 70. Lebensjahr, Leistungen in der allgemeinen Palliativversorgung, sozialpädiatrische Leistungen der Kinder- und Jugendärzte.     

  • Neuregelung des Chronikerzuschlags.

 

Bis Ende November 2013 sollen Nachbesserungen erfolgen. Im Falle des Scheiterns der Nachverhandlungen soll der neue Hausarzt-EBM nach einem Quartal ausgesetzt werden.

 

Der neue Facharzt-EBM soll zum 01.07.2014 erarbeitet sein. Mit ihm soll die fachärztliche Grundversorgung gestärkt werden.

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