Urheberrecht in Arbeitnehmer- und Dienstverhältnissen
von Marc Suffa-Petri | Lieb.Rechtsanwälte
Wenn Mitarbeiter kreative Leistungen erbringen, etwa Software, Konzepte, Texte oder Designs, stellt sich regelmäßig die Frage, wem die daraus entstehenden Rechte zustehen. Häufig wird angenommen, dass diese automatisch beim Unternehmen liegen. Tatsächlich ist die Rechtslage jedoch differenzierter und von verschiedenen gesetzlichen Regelungen geprägt.
Unser Leitfaden „Urheberrecht in Arbeitnehmer- und Dienstverhältnissen“ gibt einen Überblick über die wesentlichen urheberrechtlichen Grundlagen im Arbeitsverhältnis, insbesondere über § 43 UrhG sowie die Sonderregelungen nach § 69b UrhG. Zudem werden Schnittstellen zum Arbeitnehmererfindungsrecht sowie Fragen der Rechteübertragung und Vergütung behandelt.
Der Leitfaden gibt Ihnen einen Überblick über die wesentlichen rechtlichen Fragestellungen in diesem Bereich.
Gerne stehen wir Ihnen hierfür zur Verfügung.