Unisex-Tarife bei Versicherungsverträgen

von Lieb Rechtsanwälte

Der EuGH hat mit Urteil vom 01.03.2011, (Rechtssache C-236/09) entschieden, dass Versicherer bei der Berechnung der Prämien Männer und Frauen gleichzubehandeln haben.

Die Tarife sind in den verschiedenen Versicherungssparten, darunter auch bei der Krankenversicherung oftmals verschieden. Da davon ausgegangen wird, dass Frauen länger leben, müssen diese beispielsweise bei der Rentenversicherung höhere Prämien zahlen. In der Autoversicherung werden Frauen andererseits bevorzugt, da sie weniger Unfälle verursachen.

Mit Ablauf des 31.12.2012 werden einheitliche Tarife für Männer und Frauen bei den verschiedenen Versicherungssparten, darunter auch bei der Krankenversicherung Pflicht. Stichtag für die neuen Unisex-Tarife ist allerdings bereits der 21.12.2012. 

Bestehende Verträge und Tarife müssen jedoch nach Auskufnt der EU-Komission in Brüssel nicht angepasst werden. Man kommt hiermit dem Einwand der Versicherer entgegen, dass die Umstellung sämtlicher Verträge mit hohem Aufwand und Kosten verbunden wäre.

Auch schließt der EuGH andere geschlechtsbezogene Regelungen in der Versicherungsbranche nicht aus, wie etwa bei versicherungstechnischen Rückstellungen, Preisgestaltung bei der Rückversicherung oder Übernahme medizinischer Risiken. 

Quelle: Ärzte Zeitung Online, www.aerztezeitung.de ,Artikel vom 23.12.2011



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