Strenge Prüfpflichten für Händler auf Amazon
von Lieb Rechtsanwälte
Ein Beitrag von RA Tobias Kiphuth, FA für gewerblichen Rechtsschutz
Das OLG Frankfurt (6 W 8/18, Beschluss vom 18.03.2021) hat erneut entschieden, dass Händler auf der Online-Handelsplattform Amazon strenge Prüfpflichten treffen. So haben Online-Händler nicht nur beim eigenen Erstellen bzw. beim Anhängen an ein bereits bei Amazon gelistetes Angebot zu prüfen, ob alle Angaben korrekt sind und keine Rechte Dritter verletzt werden (z. B. Urheberrechte an Fotos).
Darüber hinaus verlangt die Rechtsprechung, dass Online-Händler ihre Angebote in regelmäßigen Abständen überprüfen. Denn durch die Möglichkeit der Veränderung von Angeboten durch andere Händler und Amazon selbst besteht die Gefahr, dass ursprünglich richtige und zulässige Angebote durch Handlungen Dritter so geändert werden, dass das Angebot nunmehr rechtswidrig ist.
Im vorliegenden Fall bot eine Händlerin unverpackte Original-Druckerkartuschen an und hatte zu ihrem Angebot auch ein Bild unverpackter Ware hochgeladen. Zu einem späteren Zeitpunkt hatte wohl der Programmalgorithmus von Amazon ihrem Angebot allerdings die Abbildung von originalverpackter Ware zugeordnet und diese im Wechsel zu ihrem Bild angezeigt. Da der Händlerin zuzumuten sei, ein über einen längeren Zeitraum eingestelltes Angebot regelmäßig darauf zu überprüfen, ob rechtsverletzende Änderungen vorgenommen worden sind, wurde sie zur Zahlung eines Ordnungsgeldes verurteilt.
Fazit: So einfach und bequem das Verkaufen über Amazon vielleicht erscheinen mag, so ist es doch mit einer Reihe von Fallstricken verbunden. Diese können für Händler schnell recht teuer werden, wenn sie nicht klug umgangen werden.