Patientenschutz vor Arzteinkommen

von Lieb Rechtsanwälte

Dialyseärzten, die eine Dialyse abweichend von den geltenden Vorgaben zulassen, droht der Verlust der Dialysegenehmigung.

Mit Beschluss des Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle vom 16.07.2012 (L 3 KA 48/12 B ER) wurde über den Entzug der Genehmigung für einen Nephrologen aus dem Großraum Hannover entschieden.

Der Arzt hatte als Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung mit Genehmigung für die Dialyse. Nach einer Überprüfung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) behandelte er auch Patienten mit der Dialyse, bei denen der Kreatinin-Clearance-Wert die als ausreichend angesehene Schwelle nicht unterschreitet. Da in solchen Fällen die Dialyse gesundheitsschädlich sei, entzog die KVN die  Genehmigung.

Der Arzt befürchtete den wirtschaftlichen Ruin und machte zunächst mit einem Eilantrag geltend, dass er zumindest bis zum Abschluss eines gerichtlichen Hauptverfahrens die Dialyse weiter durchführen können müsse.

Das LSG ließ dies nicht gelten, sondern ging davon aus, dass der Arzt offenkundig bei den Voraussetzungen für eine Dialyse nicht auf dem Stand der Dinge und daher "grundsätzlich ungeeignet" sei. Da auch für die Zukunft zu befürchten sei, dass er sich nicht an die geltenden Vorschriften halte, gehe die Sicherheit und Gesundheit der Patienten vor. Der Arzt musste aus diesem Grund seine Dialysegenehmigung sofort und komplett zurückgeben.

 

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