OTC-Arzneimittel, dem Abrechnungsbetrug vorbeugen

von Lieb Rechtsanwälte

OTC-Arzneimittel, dem Abrechnungsbetrug vorbeugen

OTC-Arzneimittel umfassen apothekenpflichtige, gleichzeitig nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Die Kosten für solche Arzneimittel werden seit dem GKV-Modernisierungsgesetz von 2004 im Grundsatz nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, soweit § 34 SGB V nicht anderes bestimmt. Die private Krankenversicherung erstattet dem Versicherten die Kosten der Medikamente, die von der Evidenz-basierten Medizin anerkannt werden oder sich als Alternativmedizin in der Praxis bewährt haben. Voraussetzung ist, dass eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt und die Erstattung vertraglich vereinbart wurde.

Manche dieser Medikamente können für Privat- und IGeL-Patienten ärztlicherseits nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 GOÄ als Auslage in Rechnung gestellt werden. Damit stellt sich die Frage, welche Kosten für die GOÄ-Liquidation maßgebend sind. Der Arzt hat hierbei eine wichtige Regel zu beachten, nämlich die, dass er am Arzneimitteleinkauf nicht verdienen darf. Er kann also für berechnungsfähige Materialien und Arzneimittel nur die ihm entstandenen Kosten berechnen. Ihm apothekenseits gewährte Rabatte – in welcher Form auch immer – sind zu berücksichtigen und mindern den Einkaufspreis. Naturalrabatte sind davon nicht ausgenommen.

Kauft der Arzt gleiche Arzneimittel zu unterschiedlichen Preisen ein und hält diese vorrätig, so kann er bei getrennter Lagerhaltung nach der GOÄ die Kosten berechnen, die dem jeweiligen unterschiedlichen Einkaufspreis der einzelnen Arzneimittel entsprechen. Es ist aber auch gerechtfertigt, wenn der Arzt preisgünstige und teure gleiche Arzneien zusammen lagert und den Patienten den Durchschnittspreis berechnet.

Sieht ein Arzt günstige Einkaufspreise als seinen Verdienst an und rechnet er nach den teuren Preisempfehlungen ab, begeht er einen Abrechnungsbetrug nach § 263 StGB. Hinzu kommen berufs- und strafrechtliche Schwierigkeiten.

Quelle: ÄrzteZeitung 03.04.2013

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