Vertragsarztrecht: Nachbesetzung
von Lieb Rechtsanwälte
Ärzte, die in einem gesprerrten Planungsbereich eine zur Nachbesetzung stehende Praxis nicht fortführen wollen oder können, kommen nicht als Nachfolger im Rahmen eines Nachbesetzungsverfahrens in Betracht. Nur so könne einer nicht gewollten Kommerzialisierung des Vertragsarztsitzes vorgebeugt werden (BSG, Urteil vom 20.03.2013, Az.: B 6 KA 19/12).