Erfolgreiche Registrierung eines Hologramms als Marke

von Lieb Rechtsanwälte

Den Anwälten der Kanzlei LIEB.Rechtsanwälte ist es als einer der ersten gelungen, ein Hologramm als Marke beim Markenamt der Europäischen Union (EUIPO) registrieren zu lassen. Aktuell sind insgesamt nur 6 (!) Marken beim EUIPO als Hologramm-Marke registriert und genießen damit Schutz in der gesamten Europäischen Union.

Im EU-Recht ist das Hologramm als eigene Markenform erst seit wenigen Jahren anerkannt. Beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) kann ein Hologramm als Markenform sogar erst seit 2019 ausgewählt werden. Die Markenanmeldung erfolgt dabei in der Regel als Video-Datei, wobei bestimmte technische Anforderungen einzuhalten sind.

Wir beraten umfassend zu den Möglichkeiten, ein Hologramm als Marke anzumelden. Ebenso stehen wir auch bei sämtlichen weiteren markenrechtlichen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

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