EU-Richtlinie zur Ausübung von Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

von Lieb Rechtsanwälte

Ab heute tritt ein Teil der Richtlinie zur Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in Kraft. Hierbei geht es um grenzüberschreitende Behandlungen (ambulant und stationär), sowie um die Anerkennung aller die Form erfüllenden ärztlichen Verordnungen in den Mitgliedsländern, dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz. Für die GKV-Versicherten ändert sich hierdurch kaum etwas, der Anspruch auf eine zumindest teilweise Erstattung der Kosten für eine im erweiterten europäischen Ausland durchgeführten medizinischen Behandlung bleibt erhalten.

Interessanter ist die Richtlinie für Apotheker. Zwar konnten schon vorher Rezepte aus dem EU-Ausland in der Apotheke eingelöst werden, sofern diese nicht in einer unbekannten Fremdsprache abgefasst oder nicht lesbar gewesen sind. Nach der Richtlinie sollen jedoch Verschreibungen aus den Mitgliedstaaten der EU, den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und aus der Schweiz künftig den aus Deutschland stammenden ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibungen gleichgestellt werden. Kritiker befürchten, dass Internet-Sprechstundenabieter wie DrEd legalisiert werden. Über diesen Anbieter können Frauen sich Verordnungen für die Pille für danach besorgen, die in Deutschland rezeptpflichtig ist, jedoch in anderen europäischen Ländern rezeptfrei erhältlich sind. Das Arzt-Patienten-Verhältnis wird bei Internetverordnungen nicht als gewährleistet gesehen. Die Rezepte kommen auf einem für das deutsche Gesundheitssystem bisher untypische Weise zustande. Soweit diese Rezepte jedoch alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen, besteht für den Apotheker eine Pflicht zur Einlösung.

Eine entsprechende Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung ist noch nicht erfolgt. Über diese muss der Bundesrat noch abstimmen.

Quelle: Ärzte Zeitung online vom 24.10.2013 

 

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