BGH-Urteil zur irreführenden Werbung für Arzneimittel

von Lieb Rechtsanwälte

Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH (Urteil 06.02.2013, I ZR 62/11) kann eine Werbung für ein Arzneimittel irreführend sein, wenn sie auf Studien gestützt wird, die diese Aussage nicht tragen.

Der BGH nimmt an, dass eine Irreführung dann in Betracht komme, wenn Studienergebnisse in der Werbung angeführt werden, die nicht hinreichend aussagekräftig seien, weil sie nicht nach den anerkannten Regeln und Grundsätzen wissenschaftlicher Forschung durchgeführt und ausgewertet wurden. Hierfür sei im Regelfall eine „randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung erforderlich, die der Fachwelt durch Veröffentlichung zur Diskussion zur Verfügung gestellt wurde. Maßgeblich sei für die Irreführung auch hier die Verkehrsauffassung des angesprochenen Personenkreises. Könne letzterer durch die Werbeaussagen deutlich die Besonderheiten der Art, Durchführung oder Auswertung der angegebenen Studie und etwaige in der Studie selbst gemachten Einschränkungen im Hinblick auf Validität und Bedeutung der studienrelevanten Ergebnisse erkennen bzw. werde er durch einen Hinweis darauf aufmerksam gemacht, könne der Beworbene die nur eingeschränkte wissenschaftliche Aussagekraft der Studie erkennen. Abschließend stellt der BGH klar, dass eine entsprechende Werbebehauptung ohne konkreten Bezug zu einer Studie - wie im konkreten Streitfall - dann zulässig ist, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse entspricht. Hierzu kann sich ein pharmazeutischer Unternehmer zum wissenschaftlichen Nachweis der Richtigkeit seiner Behauptungen grundsätzlich auf den Inhalt der Zulassung und der Fachinformation berufen; diese Unterlagen waren bereits Gegenstand der eingehenden Überprüfung durch die staatlichen Zulassungsbehörden. Bei neuen Erkenntnissen (d.h. nach der Zulassungsentscheidung) hingegen könne eine Irreführung vorliegen, wenn diese gegen die bisherige wissenschaftliche Erkenntnis im Zeitpunkt der Zulassungsentscheidung sprechen. 

Zurück