Arbeitsunfall Impfung

von Lieb Rechtsanwälte

Unterzieht sich ein Arbeitnehmer einer Impfung, die ihm der Arbeitgeber empfohlen hat und erkrankt er an dieser so, dass eine Erwerbsminderung verbleibt, liegt ein "Arbeitsunfall" vor mit Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein sachlicher Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Impfung reicht aus (Sozialgericht in Mainz, Az.: S 10 U 48/11).

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