Abgaskartell deutscher Autobauer

von Joachim Borger | Lieb.Rechtsanwälte

Die EU-Kommission hat per Kartellverbotsbeschluss unzulässige Kartellbeteiligungen der deutschen Konzerne Daimler, BMW und VW festgestellt und Bußgelder verhängt.

Es sei erwiesen, dass die Autobauer in der Zeit vom25.06.2009 bis zum 01.10.2014 Absprachen dahingehend trafen, nicht um die Effektivität der Abgasreinigung zu konkurrieren. Die Autobauer wurden sich im Rahmen regemäßiger Fachtreffen darüber einig, dass der Schadstoffausstoß nicht weiter reduziert werden soll, als es zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzen nötig ist. Insbesondere sind nach den Feststellungen der Kommission Tankvolumen und Verbrauch von AdBlue sowie daraus folgende durchschnittliche Reichweiten festgelegt worden. So wurde verhindert, dass die gesetzlichen Grenzen zum Schadstoffausstoß übererfüllt wurden, obwohl die technologischen Mittel dafür durchaus zur Verfügung standen.

Daimler agierte bei den Ermittlungen als Kronzeuge und wird dafür mit vollständigem Erlass der sonst drohenden Geldbuße belohnt. Auch VW profitiert von der Kronzeugenregelung der Kommission in Form einer Reduktion der Geldbuße. Darüber hinaus wurden die Geldbußen gegen VW und BMW reduziert, da diese die Kartellbeteiligung eingeräumt und „die Verantwortung dafür übernommen haben“. Was damit konkret gemeint ist, ist dem Verfasser nach derzeitigem Stand nicht bekannt. Die Geldbuße gegenüber VW beträgt € 502.362.000,00. BMW muss € 273.827.000,00 bezahlen.

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