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von Lieb Rechtsanwälte

DSGVO: Die nur verspätete Datenauskunft begründet keinen Schadensersatzanspruch

Eine Entschädigung nach Art. 82 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) setze eine gegen die DSGVO verstoßende Datenverarbeitung voraus. Die bloße Verzögerung oder anfängliche Unvollständigkeit der Auskunft (vgl. Art. 15 DSGVO) reiche für einen Schadensersatzanspruch nicht aus, so das LAG Düsseldorf.

von Lieb Rechtsanwälte

LAG Ba-Wü: Schadensersatz wegen Bildern von Ex-Mitarbeiter

Das LAG Baden-Württemberg hat über die Klage eines angestellten Werbetechnikers gegen den ehemaligen Arbeitgeber entschieden. Der Arbeitgeber muss Schadensersatz in Höhe von € 10.000,- zahlen, weil er Fotos und Videos, die den ehemaligen Mitarbeiter zeigen, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu werblichen Zwecken nutzte.

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