Persönlich unbeschränkt haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft haftet für Kosten des Insolvenzverfahrens
Nach einer neuen Entscheidung des BGH muss ein persönlich unbeschränkt haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft regelmäßig für die Kosten des Insolvenzverfahrens aufkommen (Urteil vom 21.11.2023 - II ZR 69/22).