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von Lieb Rechtsanwälte

Persönlich unbeschränkt haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft haftet für Kosten des Insolvenzverfahrens

Nach einer neuen Entscheidung des BGH muss ein persönlich unbeschränkt haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft regelmäßig für die Kosten des Insolvenzverfahrens aufkommen (Urteil vom 21.11.2023 - II ZR 69/22).

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DSGVO: Die nur verspätete Datenauskunft begründet keinen Schadensersatzanspruch

Eine Entschädigung nach Art. 82 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) setze eine gegen die DSGVO verstoßende Datenverarbeitung voraus. Die bloße Verzögerung oder anfängliche Unvollständigkeit der Auskunft (vgl. Art. 15 DSGVO) reiche für einen Schadensersatzanspruch nicht aus, so das LAG Düsseldorf.

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