In der Vergangenheit wurde die Zulassung von Zweigpraxen in überversorgten Planungsbezirken von den kassenärztlichen Vereinigungen in der Regel unter Hinweis auf die nicht erforderliche Versorgung abgelehnt. Das Vertragsrechtsänderungsgesetz vom Januar 2007 brachte insoweit eine Änderung, als die bis dahin notwendige Erforderlichkeit in eine Verbesserung der Versorgung am Ort der Zweigpraxis abgeschwächt wurde.
Der Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Yves Bot ist der Auffassung, dass Apotheken nur von zugelassenen Apothekern geführt werden dürfen. Dies soll sowohl für den Besitz als auch den Betrieb von Apotheken gelten.
Das Bundessozialgericht hat in seinem Beschluss vom 31.05.2006, Aktenzeichen: B6 KA 53/05 B, sich mit der Verteilung des wirtschaftlichen Risikos in Fällen des Off-label-use befasst. Will der Arzt einen medizinisch-fachlich und daher auch rechtlich umstrittenen Off-label-use vornehmen, muss der Arzt den Patienten über eine möglicherweise nicht gewährleistete Kostenerstattung der Kasse aufklären.
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz, Aktenzeichen: 10 U 1437/07, müssen neue Therapieverfahren von der privaten Krankenversicherung getragen werden, vorausgesetzt, sie sind zur Heilung, Linderung und Verhinderung der Ausbreitung der in der Rede stehenden Erkrankung geeignet.