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von Lieb Rechtsanwälte

Zweigpraxen: Verbesserung des Versorgungsangebots entscheidend

In der Vergangenheit wurde die Zulassung von Zweigpraxen in überversorgten Planungsbezirken von den kassenärztlichen Vereinigungen in der Regel unter Hinweis auf die nicht erforderliche Versorgung abgelehnt. Das Vertragsrechtsänderungsgesetz vom Januar 2007 brachte insoweit eine Änderung, als die bis dahin notwendige Erforderlichkeit in eine Verbesserung der Versorgung am Ort der Zweigpraxis abgeschwächt wurde.

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Richtige Handhabung des Off-label-use

Das Bundessozialgericht hat in seinem Beschluss vom 31.05.2006, Aktenzeichen: B6 KA 53/05 B, sich mit der Verteilung des wirtschaftlichen Risikos in Fällen des Off-label-use befasst. Will der Arzt einen medizinisch-fachlich und daher auch rechtlich umstrittenen Off-label-use vornehmen, muss der Arzt den Patienten über eine möglicherweise nicht gewährleistete Kostenerstattung der Kasse aufklären.

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