News

von Lieb Rechtsanwälte

LASIK: Private Krankenversicherung muss Operation zahlen

In unserem Bericht vom 21.04.2008 stellten wir die Entscheidung des AG Göttingen vom 30.01.2008 vor. Zwischenzeitlich hat auch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten mit Urteil vom 15.09.2009, Aktenzeichen: 6 C 337/07, die Leistungspflicht der privaten Krankenversicherung bestätigt. Hingegen versagte das Amtsgericht München mit Urteil vom 09.01.2009, Aktenzeichen: 112 C 25016/08, die Kostenerstattung.

von Lieb Rechtsanwälte

Gericht muss Antrag auf Anhörung des Sachverständigen entsprechen!

Dem Antrag einer Partei auf Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens hat das Gericht grundsätzlich zu entsprechen, auch wenn es das schriftliche Gutachten für überzeugend hält und selbst keinen weiteren Erläuterungsbedarf sieht. Ein Verstoß gegen diese Pflicht verletzt den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör.

Zurück