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von Lieb Rechtsanwälte

Wer bezahlt den Laborarzt?

Der Umfang einer Innenvollmacht, die der Patient dem ihm behandelnden Arzt zum Zwecke der Beauftragung eines externen Laborarztes mit einer Blutuntersuchung stillschweigend erteilt, richtet sich grundsätzlich danach, was im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 GOÄ für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich ist (BGH, Urteil vom 14.01.2010, III ZR 173/09).

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