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von Lieb Rechtsanwälte

Zweigpraxen - und kein Ende

Mit unserem Beitrag vom 02.01.2009 "Zweigpraxen: Verbesserung des Versorgungsangebots entscheidend" berichteten wir über eine Entscheidung des Sozialgericht Marburg vom Mai 2008, Az.: S 12 KA 403/07, nach der Voraussetzung für die Zulassung einer Zweigpraxis eine Bedarfslücke ist, die dann entsteht, wenn die örtlichen Vertragsärzte die Leistungen des Zweigpraxisbewerbers nicht im erwünschten Umfang erbringen können.

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