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von Lieb Rechtsanwälte

Qualitätsbezogene Zusatzvolumen (QZV)

Mit Wirkung ab 1. Juli 2010 werden die bisherigen freien Leistungen in die neuen Qualitätsbezogenen Zusatzvolumen (QZV) übergeführt. Den QZV gehören des weiteren an RLV-Leistungen, die nur von einem Teil der Ärzte einer Art Gruppe erbracht werden (z. B. Bronchoskopie), sowie Leistungen, die bislang über RLV‑Fallwertzuschläge vergütet wurden (z. B. Psychosomatik bei Hausärzten, Teilradiologie bei Fachärzten).

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