Problematisch können die Fälle sein, in denen eine Vorsorgeuntersuchung mit dem Hinweis der Kostentragungslast des Patienten behaftet ist (wirtschaftliche Aufklärung; Bsp.: Kostenübernahme der GKV bei Mammographie erst ab dem 50. Lebensjahr).
Einem Arzt kann nicht die Fürsorge für die Wahrnehmung von Vorsorgeuntersuchungen auferlegt werden, wie das OLG Koblenz mit Urteil vom 26.06.2010, 5 U 185/10 entschieden hat. Dies gelte - so der BGH - auch dann, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Erkrankung besteht.
Die Sozialgerichte in Hannover und Düsseldorf haben in zwei ähnlich gelagerten Fällen Klagen gegen Kliniken zur 116 b-Praxis verschieden bewertet. Dreh- und Angelpunkt war das Wort "Berücksichtigung" in § 116b Abs. 2 SGB V, das von beiden Gerichten unterschiedlich ausgelegt wurde und im Streit um ambulante Krankenhausbehandlungen nach § 116 b SGB V zu widersprechenden Entscheidungen zur ambulanten Klinikbehandlung führte.
Ein Arzt, der falsch abrechnet und Urkunden fälscht, ist unwürdig, den ärztlichen Beruf weiter auszuüben. Das Verwaltungsgericht Göttingen (Az.: 1 A 65/09) wies hiermit die Klage eines früheren Betreibers einer Facharztpraxis in Göttingen ab, der im Februar 2009 seine Approbation verloren hatte.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am vergangenen Donnerstag über Bonus-Systeme in Apotheken entschieden und bestätigt, dass kleine Geschenke zulässig sind. Kleine Geschenke müssen keine Gegenstände sein, es dürfen auch Rabatt- oder Bonuspunkte sein. Größere Geschenke sind dagegen weiterhin verboten.