Das Thema Datenschutz nimmt in der Informationsgesellschaft einen immer größeren Stellenwert ein. Rechtlich immer wieder thematisiert wurde die Frage, ob Suchmaschinen wie Google verpflichtet sind, alte Archivmeldungen insbesondere kritische Veröffentlichungen über Personen nach einem bestimmten Zeitablauf aus der Trefferliste zu entfernen. Mit dieser Frage hatte sich auch der BGH zu befassen.
Im Januar diesen Jahres ist das GWB-Digitalisierungsgesetz in Kraft getreten. Das deutsche Kartellrecht wurde dadurch weitreichend überarbeitet. Die Änderungen sind nicht nur für Konzerne interessant.
Mit Urkunde vom 23.01.2021 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg unserer Kollegin Saskia Krusche die Befugnis verliehen, den Titel "Fachanwältin für Arbeitsrecht" zu führen. Wir gratulieren ihr recht herzlich!
Aus gegebenem Anlass:
Der Fachanwalt ist das einzige objektive Qualitätskriterium, denn hierzu müssen besondere Kenntnisse in allen relevanten arbeitsrechtlichen Gebieten (Lehrgang über 120 Zeitstunden) und in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung eine hohe Anzahl praktischer Fälle nachgewiesen werden. Außerdem besteht für den Fachanwalt eine jährliche Fortbildungspflicht mit mindestens 15 Zeitstunden, die auch mit entsprechenden Fachveröffentlichungen abgedeckt werden kann.
Am 1. Februar 2021 tritt die Novelle der Bayerischen Bauordnung in Kraft. Ziel ist vor allem die Beschleunigung und Förderung des Wohnungsbaus durch Anpassung der baurechtlichen Regelungen an aktuelle Herausforderungen. Zudem werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Digitalisierung der bauaufsichtlichen Verfahren geschaffen. Dadurch soll in Bayern zukünftig einfacher, schneller, günstiger, flächensparender und nachhaltiger gebaut werden können.
Der Einzelhandel ist bereits seit einigen Wochen (wieder) geschlossen, die Gastronomie und andere Betriebe seit Anfang November. Die Mieten sind trotzdem zu zahlen; eine einheitliche Linie der Rechtsprechung, welche Rechte Mieter hier geltend machen können, liegt bislang nicht vor (wir berichteten). Auch war bislang unklar, inwieweit auf Grund einer pandemiebedingten Schließung ein Anspruch auf Vertragsanpassung gem. § 313 BGB geltend gemacht werden kann. Hier hat der Gesetzgeber reagiert.