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von Lieb Rechtsanwälte

Der Kölner Dom ist nicht Neuschwanstein

Das ist doch offensichtlich, mag der geneigte Leser denken. Das eine Gebäude ist ein gotischer Sakralbau, das andere ein Märchenschloss. Allerdings gibt es ganz erhebliche Gemeinsamkeiten: Beide Gebäude sind weltberühmt und zählen zu meistbesuchten Sehenswürdigkeiten in Deutschland. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass zu beiden Gebäuden eine nicht zu überschauende Vielzahl an Souvenirs vermarktet werden.

von Lieb Rechtsanwälte

Persönlich unbeschränkt haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft haftet für Kosten des Insolvenzverfahrens

Nach einer neuen Entscheidung des BGH muss ein persönlich unbeschränkt haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft regelmäßig für die Kosten des Insolvenzverfahrens aufkommen (Urteil vom 21.11.2023 - II ZR 69/22).