Das Finanzgericht (FG) Hamburg hatte Ende letzten Jahres über den steuerrechtlichen Einfall einer Insolvenzschuldnerin zu entscheiden. Diese wollte die Kosten des Insolvenzverfahrens von der Steuer absetzen und so noch ein wenig Geld sparen. Das FG trat dem entgegen und entschied, dass diese Kosten weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden könnten (vgl. Leitsatz der Entscheidung).
Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil vom 24.01.2024, Az. 2 S 85/23 entschieden, dass der Anspruch auf Rückschnitt einer Hecke wegen Treu und Glauben ausgeschlossen sein kann, wenn sich der Nachbar selbst nicht regelrecht verhält.
Arbeitgeber dürfen die Nutzung von KI zur Erbringung der Arbeitsleistung freigeben, ohne den Betriebsrat beteiligen zu müssen – jedenfalls nach Ansicht des Arbeitsgerichts Hamburg.
Aktuell vertreten wir einen unserer Mandanten im Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH. Zugrunde liegt ein aus juristischer Sicht spannender Markenrechtsstreit.
Gewalt gegen Frauen ist weltweit ein ernsthaftes Problem und soll zumindest in der EU künftig einheitlich härter geahndet werden. So begrüßt die Europäische Kommission die politische Vereinbarung, die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat bezüglich einer Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, erzielt wurde.