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von Lieb Rechtsanwälte

MVZ: Keine Vorratshaltung freier Arztsitze möglich – 6-Monats-Nachbesetzungsfrist

Nach einer aktuellen Entscheidung des BSG (Az.: B 6 KA 23/11 R, Terminbericht des BSG Nr. 53/11 vom 20.10.2011) können Medizinische Versorgungszentren frei gewordene Arztstellen nicht beliebig lang auf Vorrat halten. Die Nachbesetzung muss innerhalb von sechs Monaten erfolgen, wie der Vertragsarztsenat entschieden hat. Mehr Zeit besteht nur für deutlich unterhälftige Teilzeitstellen.