Mit Urteil vom 23.11.2022 stärkte der BGH die Rechte des Vermieters: Will der Vermieter nach Modernisierungsmaßnahmen die Miete erhöhen, muss die Mieterhöhungserklärung i.S.d. § 559b BGB für den Mieter nachvollziehbar sein, eine Einzelaufstellung aller Kosten ist dafür allerdings nicht erforderlich.
Wir berichteten über das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 09.02.2023. Dieses sprach dem Kläger und Arbeitnehmer Schadensersatz in Höhe von € 500,- pro Monat für die Zeit zwischen Antragstellung auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO bis zur Erteilung der Auskunft zu. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg sieht das anders.
Das OLG Celle hatte über den Antrag eines Geschäftsführers einer GmbH zu entscheiden, der sich gegen die Veröffentlichung seiner Daten im Handelsregister wandte. Zur Begründung gab er an, dass er aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang mit Sprengstoff um seine Sicherheit fürchte. Er sei gefährdet, Opfer einer Entführung oder eines Raubes zu werden.
Das Arbeitsgericht Oldenburg hatte über eine Klage eines Arbeitnehmers gegen seiner ehemaligen Arbeitgeberin auf Auskunft über seinerseitige personenbezogene Daten sowie auf Schadensersatz wegen unberechtigter Verweigerung der Auskunft zu entscheiden. Die verweigerte Auskunft kostet die Arbeitgeberin Schadensersatz in Höhe von € 10.000,-.
Die Europäische Union arbeitet derzeit an einer neuen Richtlinie, die die von der Gesellschaft scharf kritisierte Lohnlücke zwischen Männer und Frauen schließen soll. Am 29. März 2023 soll das EU-Parlament über eben diese neue Richtlinie, nach umfangreichen Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und den Mitgliedstaaten, abstimmen.