News

von Lieb Rechtsanwälte

LAG Nürnberg: Kein Schadensersatz wegen unterbliebener Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO

Wir berichteten über das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 09.02.2023. Dieses sprach dem Kläger und Arbeitnehmer Schadensersatz in Höhe von € 500,- pro Monat für die Zeit zwischen Antragstellung auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO bis zur Erteilung der Auskunft zu. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg sieht das anders.

von Lieb Rechtsanwälte

Veröffentlichung der Daten eines GmbH-Geschäftsführers im Handelsregister

Das OLG Celle hatte über den Antrag eines Geschäftsführers einer GmbH zu entscheiden, der sich gegen die Veröffentlichung seiner Daten im Handelsregister wandte. Zur Begründung gab er an, dass er aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang mit Sprengstoff um seine Sicherheit fürchte. Er sei gefährdet, Opfer einer Entführung oder eines Raubes zu werden.

von Joachim Borger | Lieb.Rechtsanwälte

ArbG Oldenburg: € 10.000,- Schadensersatz wegen unterbliebener Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO

Das Arbeitsgericht Oldenburg hatte über eine Klage eines Arbeitnehmers gegen seiner ehemaligen Arbeitgeberin auf Auskunft über seinerseitige personenbezogene Daten sowie auf Schadensersatz wegen unberechtigter Verweigerung der Auskunft zu entscheiden. Die verweigerte Auskunft kostet die Arbeitgeberin Schadensersatz in Höhe von € 10.000,-.

von Lieb Rechtsanwälte

EU plant Sanktionen gegen Lohnungleichheit – die neue Richtlinie für Lohntransparenz und ein weiterer Schritt für das „S“ und das „G“ aus dem Bereich „ESG-Compliance“

Die Europäische Union arbeitet derzeit an einer neuen Richtlinie, die die von der Gesellschaft scharf kritisierte Lohnlücke zwischen Männer und Frauen schließen soll. Am 29. März 2023 soll das EU-Parlament über eben diese neue Richtlinie, nach umfangreichen Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und den Mitgliedstaaten, abstimmen.