Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde am 11. Juni 2021 beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, durch Festlegung von Anforderungen an ein verantwortungsvolles Management von Lieferketten, der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage zu dienen. Dabei sind die Sorgfaltspflichten nach der Einflussmöglichkeit der Unternehmen bzw. Zweigniederlassungen abgestuft.
Nach Ansicht diverser Händler, die ihren Kunden Kartenzahlung anbieten und hierfür Nutzungsverträge mit Anbietern solcher Kartenzahlungssysteme geschlossen haben, sollen diese Betreiber von Kartenzahlungssystemen unzulässige Kartellabsprachen getroffen und so das Preisniveau künstlich angehoben haben. Deswegen sind beim Landgericht Berlin derzeit mehrere Schadensersatzklagen rechtshängig.
Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 05.10.2022 wurden befristete Änderungen im Insolvenzrecht beschlossen. Diese sollen in ihrem Kern gesunden Unternehmen, die wegen der derzeitigen Unwägbarkeiten am Energiemarkt nicht sicher planen können, befristet bis 31.12.2023 helfen.
Der BGH hat mit Urteil von 26.10.2022 entschieden, dass sich der Vermieter einer Batterie für ein Elektro-Automobil nicht durch AGB das Recht einräumen lassen darf, die Fahrzeugbatterie per Fernsteuerung abzuschalten.
Diesbezüglich gilt nach wie vor unsere Empfehlung:
1. Webseite ändern! 2. Auf gar keinen Fall Geld bezahlen! 3. Die Abmahnung jedenfalls nicht ignorieren, sondern diese beantworten und die Forderungen dabei zurückweisen!