Am 13. November 2025 hat der Deutsche Bundestag das lange erwartete NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz („NIS2UmsuCG“) beschlossen – ein Meilenstein, der die Regeln für Cybersicherheit in Deutschland neu justiert und insbesondere für den Mittelstand von großer Bedeutung ist.
Die Gläubigerin einer insolventen GmbH begehrte im eröffneten Insolvenzverfahren die Vollstreckung eines Auskunftstitels gem. § 888 ZPO (Vollstreckung einer nicht vertretbaren Handlung, also einer Handlung, die nur der Schuldner persönlich erbringen kann). Gem. § 89 I InsO sind Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger an sich während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig (OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 18.09.2025 – 6 W 117/25).
Zum 15.11.2025 unterstützt Herr Rechtsanwalt Florian Drebinger als freier Mitarbeiter unsere Kanzlei. Neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt wird er uns vor allem in den Bereichen internationales Wirtschaftsrecht, Compliance und Vertragsrecht verstärken. Wir heißen ihn herzlich willkommen und freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Zum 12.11.2025 hat Frau Sarah Kram ihre Tätigkeit als Rechtsanwältin in unserer Kanzlei aufgenommen. Zuvor war sie unter anderem Richterin am Verwaltungsgericht und Staatsanwältin. Sie wird uns vor allem im Bereich Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, IT-Recht & Datenschutzrecht verstärken. Wir heißen sie herzlich willkommen und freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Vor einigen Jahren machte der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. – kurz IDO – durch eine Vielzahl von Abmahnungen von sich reden. Abgemahnt wurden Online-Händler insbesondere wegen formeller Fehler wie beispielsweise fehlender oder fehlerhafter Widerrufsbelehrungen, Datenschutzerklärungen, Grundpreisangaben etc. Bei berechtigten Beanstandungen hatten die abgemahnten Händler häufig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, um den Rechtsstreit zu beenden. Damit wurde die Zahlung einer Vertragsstrafe versprochen für den Fall zukünftiger neuer Rechtsverletzungen.