News

von Lieb Rechtsanwälte

Wo ist das MONSTER?

Mit einer richtungsweisenden Entscheidung hat das Bundespatentgericht (30 W (pat) 78/21, Beschluss vom 23.08.2024) entschieden, dass die Monster Energy Company die rechtserhaltende Benutzung ihrer Wortmarke MONSTER (UM 0002784486) nicht nachweisen konnte.

von Lieb Rechtsanwälte

Hass im Internet und Änderungen im NetzDG

Hass im Internet, auch als „Online-Hass“ bekannt, beschreibt die Verbreitung von beleidigenden, diskriminierenden oder extremistischen Äußerungen in digitalen Plattformen wie sozialen Medien, Foren und Kommentarsektionen. Diese Äußerungen können sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen angreifen und erheblichen psychischen sowie gesellschaftlichen Schaden verursachen.

von Lieb Rechtsanwälte

Haftung des ausgeschiedenen Geschäftsführers für Insolvenzverschleppungsschäden

Nach einem Urteil des BGH (Urt. v. 23.07.2024 – II ZR 206/22) haftet der aus dem Amt ausgeschiedene Geschäftsführer grundsätzlich auch für Schäden von Neugläubigern, die erst nach seinem Ausscheiden Verträge mit der Gesellschaft abgeschlossen haben, wenn die Situation und die Gefahr, die dadurch entstanden ist, dass kein Insolvenzantrag gestellt wurde, im Zeitpunkt der Entstehung immer noch vorhanden war. Weiterlesen.