Das OLG Frankfurt a.M. hat sich mit dem Begriff „klimaneutral“ auseinandergesetzt. Die grundsätzlichen Ausführungen zu Bedeutung und Tragweite des Begriffs „klimaneutral“ in der Werbebranche dürften auch über das konkrete Verfahren hinaus Geltung erlangen können.
Ausweislich einer Pressemitteilung vom 11.11.2022 hat der BGH mit Urteil vom 11.11.2022, Az. V ZR 213/21 entschieden, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum weiterhin durch Mehrheitsbeschluss zur alleinigen Durchsetzung an sich ziehen kann.
Mit Pressemitteilung vom 23.11.2022 berichtet die Landesanstalt für Kommunikation das Landes Baden-Württemberg über die bundesweit erste Verurteilung einer Influencerin wegen Verstoß gegen die Pflicht zur Werbekennzeichnung.
Das Kammergericht in Berlin hatte mit Urteil vom 15.09.2021 über die Zulässigkeit von Werbe-E-Mails und Werbeanrufen zu entscheiden und setzt dabei hohe Hürden für Werbemaßnahmen fest. Da die Kundin aufgrund einer verlorenen Postsendung mit der Support-Abteilung der Beklagten in Kontakt kam, nutzte die Beklagte diesen Anlass für eine Kundenzufriedenheitsabfrage sowohl per E-Mail als auch telefonisch.
Der BGH hat mit einem aktuellen Urteil vom 6. Oktober 2022 (VII ZR 895/21) entschieden, wann ein Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr anzunehmen ist.