Bei sich jahrelang hinziehenden Gerichtsverfahren kommt es immer wieder einmal vor, dass zwischenzeitlich Gesetze geändert werden und dadurch auch der Rechtsstreit nach der neuen Gesetzeslage beurteilt werden muss. Dass allerdings während eines einstweiligen Verfügungsverfahrens im Wettbewerbsrecht eine Gesetzesänderung wirksam wird, ist äußerst ungewöhnlich. Genau dies ist unserem Mandanten passiert.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 06.08.2025, Az. VIII ZR 250/23 entschieden, dass eine Vermieterin, die zugleich Wohnungseigentümerin ist, grundsätzlich für Schäden haftet, die eine Mieterin durch einen Sturz bei Eisglätte unter Verletzung der Räum- und Streupflicht auf einem Weg erlitten hat, der sich auf dem im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer stehenden Grundstück befindet.
Am 30. Oktober 2025 entschied das Verwaltungsgericht Darmstadt (1 K 2792/24.DA), dass eine Bewerberin für den Richter- bzw. Staatsanwaltsdienst abzulehnen ist, wenn sie ihr Kopftuch während des Kontakts mit Verfahrensbeteiligten nicht ablegen möchte. Das Gericht wies ihre Klage gegen die Ablehnung des Hessischen Justizministeriums zurück.
Wie sieht die Situation aus, wenn die GmbH in eine Krise gerät, also insbesondere Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit drohen? Was ist im Fall einer Krise bei der Finanzierung der GmbH durch Gesellschafterdarlehen oder Kapitalrücklage zu beachten? Hierzu die nachfolgenden Hinweise.
Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des LG Flensburg als unbegründet, änderte jedoch den Schuldspruch in eine Verurteilung wegen Mordes. Das LG Flensburg hatte den Angeklagten zuvor wegen versuchten Mordes (§§ 211, 22 StGB) in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 2, 5 StGB) und mit Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.