Allein die Vereinbarung einer aus Sicht der Arbeitgeberseite überhöhten Vergütung kann das Vorliegen einer nach § 299a StGB erforderlichen Unrechtsvereinbarung nicht begründen. Die bloße Möglichkeit eines unrechtmäßigen Zuweiserverhaltens reicht für eine Unrechtsvereinbarung nicht aus. Für ein unrechtmäßiges Zuweiserverhalten bedarf es substantiierten Vortrags, woraus sich das unrechtmäßige Zuweiserverhalten ergeben soll, wie etwa das ausdrückliche Auffordern von Patienten, sich in eine bestimmte Klinik zu begeben, entsprechende Empfehlungen gegenüber Patienten auszusprechen oder nach Vereinbarung mit der Geschäftsführung gezielt Patienten an die Klinik zu überweisen.
Eine GmbH wird häufig von den beteiligten Personen geprägt. Eventuell sind diese Personen Familienmitglieder, frühere Kollegen aus anderen Betrieben, Freunde und/oder Bekannte. Diese stark an den Personen orientierte Struktur kann helfen, sie kann aber auch zu Konflikten führen, die letztlich deutlich heftiger sein können als bei einer GmbH, bei der die kapitalmäßige Beteiligung im Vordergrund steht. Es ist durchaus möglich, dass der Konflikt möglicherweise durch den einen Gesellschafter entsteht, der immer mehr zum „lästigen“ Gesellschafter wird, so dass sich die Frage stellt: Was tun? Diese Frage wollen wir kurz beleuchten, wobei dies eine intensive Beratung keinesfalls ersetzt.
Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung macht es Arbeitgebern zunehmend schwerer: Arbeitgeber, die versuchen, eine Betriebsratsgründung zu unterbinden oder zu verzögern, bewegen sich auf immer dünnerem Eis – sowohl arbeitsrechtlich als auch finanziell.
Das Amtsgericht München entschied mit Urteil vom 12.11.2024, Az. 1293 C 12154/24 WEG, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließen dürfe, dass Blumenkästen auf dem Balkon nach innen zu hängen sind.
Kaum ein Satz hat die Debatte um Meinungsfreiheit und Antisemitismus in Deutschland in den vergangenen Jahren so stark geprägt wie die Parole " From the river to the sea, Palestine will be free".