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von Lieb Rechtsanwälte

Variable Vergütung: Schadensersatzanspruch bei verspäteter Zielvorgabe

Gibt der Arbeitgeber Zielvorgaben zu spät vor, kann das teuer werden. Gemäß BAG (Urt. v. 19.02.2025, Az. 10 AZR 57/24) haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch, wenn ihnen der Arbeitgeber nicht rechtzeitig Ziele vorgibt, an deren Erreichung die Zahlung einer variablen Vergütung gekoppelt ist und zwar insbesondere dann, wenn eine nachträgliche Zielvorgabe ihre Motivations- und Anreizfunktion nicht mehr erfüllen kann.