Mit Urteil vom 18.01.2023 (Az. 5 AZR 108/22) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass geringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch Wünsche anmelden können, denen dieser allerdings nicht nachkommen muss, bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit keine geringere Stundenvergütung erhalten dürfen als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die durch den Arbeitgeber verbindlich zur Arbeit eingeteilt werden.
Stellungnahme und Abmahnung vom 23. Dezember 2022 betreffend Google: Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass die neuen Vorschriften für Digitalkonzerne, namentlich § 19a GWB, einschlägig sind und Google daher seine Datenverarbeitungskonditionen und die darauf gestützte Praxis anpassen muss.
Das Finanzgericht Nürnberg hat die Finanzverwaltung zur nachträglichen Berücksichtigung von Aufwendungen für eine ausländische Rentenversicherung und entsprechender Änderung des betroffenen Einkommensteuerbescheides verurteilt. Grund dafür ist, dass der von der Finanzverwaltung dafür bereitgestellte Formularbogen irreführend gestaltet ist und der Steuerpflichtige deshalb nicht erkennen konnte, dass die ausländische Rentenversicherung darin anzugeben ist.
Kartellrechtliche Schiedssprüche unterliegen im Hinblick auf zwingende Verbotsnormen des Kartellrechts in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einer uneingeschränkten Kontrolle durch die ordentlichen Gerichte, so der Beschluss des Kartellsenats des BGH vom 27. September 2022 (KZB 75(12).