Am 11. Juli 2023 hat die Europäische Kommission eine neue Strategie für das Web 4.0 und virtuelle Welten zur Steuerung des nächsten technologischen Wandels angenommen, um eine offene, aber dennoch sichere und vertrauenswürdige, inklusive und faire digitale Welt für Verbraucher:innen und Unternehmen wie auch öffentliche Verwaltungen in der Europäischen Union zu gewährleisten.
Die Europäische Kommission hat mit Datum vom 10.07.2023 einen neuen Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 Abs. 3 DSGVO zur Rechtfertigung der Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in die USA erlassen. Max Schrems geht in Stellung.
Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH ist die fiktive Berechnung für noch nicht aufgewendete Schadensbeseitigungskosten, fehlende Schönheitsreparaturen und Rückbauten nach Beendigung eines Mietverhältnisses möglich (Urt. vom 19.04.2023 – VIII ZR 280/21).
Mit Urteil vom 04. Juli 2023 (EuGH, C-252/21) hat der EuGH entschieden, dass das Bundeskartellamt im Rahmen kartellrechtlicher Abwägungsentscheidungen auch datenschutzrechtliche Bestimmungen – vorbehaltlich der Erfüllung ihrer Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit mit den (Datenschutz-)aufsichtsbehörden - berücksichtigen darf.
Die Europäische Kommission hat am 28.06.2023 neue Vorschläge vorgelegt, um den Zahlungsverkehr und den Finanzsektor weiter in das digitale Zeitalter zu integrieren. Ziel ist es, den Verbraucherschutz aber auch den Wettbewerb bei elektronischen Zahlungen zu verbessern. Verbraucher sollen in die Lage versetzt werden, ihre Daten auf sichere Weise weiterzugeben, um ein bereiteres Spektrum verbesserter und günstigerer Finanzprodukte und -dienstleistungen zu erhalten.