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von Lieb Rechtsanwälte

Die Pflicht des Arztes zur Herausgabe von Behandlungsunterlagen

In der Praxis kommt es immer wieder zu Fällen, in denen ein Arzt dem Patienten die Einsicht in die Behandlungsunterlagen versagt, obwohl er - juristisch gesehen - zur Gewährung der Einsichtnahme verpflichtet ist. Aus diesem Grund sollte ein Arzt in einem derartigen Fall Kopien der Behandlungsunterlagen an den Patienten zeitnah herausgeben, um einen Prozess - den er letztendlich verlieren wird - zu verhindern.

von Lieb Rechtsanwälte

Korrektes IGeLn

In vielen Haus- und Facharztpraxen werden individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten, welche von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen werden und deren Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen ungewiss ist. Innerhalb eines Jahres bekamen laut einer Umfrage des wissenschaftlichen Instituts der AOK 25,2 % aller Patienten, hochgerechnet 18 Mio. Menschen, IGeL-Leistungen offeriert.

von Lieb Rechtsanwälte

Heilmittelverordnung - Regressgefahr

Von Vertragsärzten wird allgemein eine patientengerechte medizinische Versorgung erwartet. Wird hierbei der Verordnungsrahmen überschritten, kann dies zu empfindlichen Regressen führen. In manchen KV-Regionen reichen einige wenige Dauerpatienten schon aus, um gefährlich nahe an die Grenze zum Regress zu geraten. Durch eng gesteckte Richtgrößen und strenge Wirtschaftlichkeitsprüfungen wird vor allem Hausärzten bei der Heilmittelverordnung der Spielraum genommen.