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Ärztliche Notfalldienste
Das Bundessozialgericht stellte in der mündlichen Verhandlung vom 06.02.2008 im Verfahren B 6 KA 13/06 R fest, dass alle Vertragsärzte verpflichtet sind, den Notdienst mitzutragen. Wenn ein Arzt die erforderlichen Fortbildungen versäume, könne er dies nicht auf die Kollegen abwälzen. Er sei dann verpflichtet, auf eigene Kosten einen geeigneten Vertreter zu stellen. Eine Ausnahme komme nur dann in Frage, wenn dies einem Arzt wegen seiner geringen Einkünfte aus vertragsärztlicher Tätigkeit nicht zugemutet werden kann.Wertefestlegung von Praxen
Eine psychologische Psychotherapeutin wollte in Baden-Württemberg ihre Praxis an die vom Zulassungsausschuss ausgesuchte Bewerberin für € 40.000,00 verkaufen. Die Nachfolgerin akzeptierte nach anfänglichem Sträuben den Kaufpreis. Gleichwohl taxierte der Berufungsausschuss in Reutlingen den Verkehrswert der Praxis auf € 3.000,00, weil er meinte, die Praxis besäße keinen immateriellen Wert.Berücksichtigung einer freiberuflichen Praxis beim Zugewinnausgleich
Im Rahmen des Zugewinnausgleichs ist grundsätzlich auch der Vermögenswert einer freiberuflichen Praxis zu berücksichtigenWeiterlesen … Berücksichtigung einer freiberuflichen Praxis beim Zugewinnausgleich
Neue Muster-Widerrufsbelehrung tritt ab 1. April in Kraft!
In unserem Beitrag vom 4. Februar 2008 hatten wir das Widerrufsrecht gegenüber Versandapotheken beleuchtet. Das Widerrufsrecht, genauer die Widerrufsbelehrung, ist im Online-Shop-Bereich, so auch bei Internetapotheken, ein Dauerbrenner für Abmahnungen.Weiterlesen … Neue Muster-Widerrufsbelehrung tritt ab 1. April in Kraft!