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von Lieb Rechtsanwälte

Zur Kostenerstattung für ärztliche Behandlungen durch die private Krankenversicherung während einer Reise in die USA

Der BGH hatte sich in einem Revisionsverfahren mit der Frage der Kostenerstattung für ärztliche Behandlungen während einer Reise in die USA zu befassen (BGH, Urteil vom 19.09.2007 - IV ZR 136/06 -). Konkret war streitig, ob die zu beurteilenden Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz für ambulante und stationäre ärztliche Behandlung nur für Auslandsreisen bis zu sechs Wochen Dauer, nicht aber für die Dauer von sechs Wochen bei Auslandsreisen beliebiger Länge versprachen.