News

von Lieb Rechtsanwälte

Der Arzt und die Umsatzsteuer

Nach § 2 Abs. 1 UStG ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Fraglos gehört hierzu auch die Tätigkeit des niedergelassenen Arztes. Dieser genießt allerdings das Privileg, dass seine Umsätze im Wesentlichen nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind. Dies gilt jedoch nur dann, wenn das therapeutische Ziel der ärztlichen Leistung im Vordergrund steht.

von Lieb Rechtsanwälte

Arzt-Homepage

In unseren Medizinrechtsnewslettern (newsletter_medizinrecht_02_2007.pdf und newsletter_medizinrecht_01_2007.pdf), wie auch im Fachartikel "Werbung im weißen Kittel" werden die Tücken der ärztlichen Werbung und Internetpräsentation behandelt.

von Lieb Rechtsanwälte

Arzneimittelwerbung Teil I

Das Landgericht Hamburg hat dem EuGH die Frage zur Klärung vorgelegt, ob Artikel 86 II dritter Gedankenstrich der Richtlinie 2001/83 dahin gehend auszulegen sei, dass er einer nationalen Bestimmung wie § 8 HWG entgegen steht, der jede Werbung für in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel verbietet, die jedoch nach der Ausnahme regelung des § 73 III AMG auf Einzelbestellungen aus anderen Mitgliedstaaten oder Staaten des EWR-Abkommens stammen, eingeführt werden dürfen.