Eine Vorsorge bei Krankheit, Alter und Unfall kann auf verschiedene Art und Weise getroffen werden. Teil 1 behandelte die Patientenverfügung, als eine Art der Vorsorgemöglichkeiten.
Eine Vorsorge bei Krankheit, Alter und Unfall kann auf verschiedene Art und Weise getroffen werden. Teil 1 behandelte die Patientenverfügung, als eine Art der Vorsorgemöglichkeiten.
Von heute auf morgen kann sich das Leben eines Menschen infolge eines Unfalls oder schwerer Krankheit plötzlich ändern. Der Patient entscheidet normalerweise selbst, ob er sich von einem Arzt behandeln lässt, wenn er einwilligungsfähig ist, d.h. freiwillig handelt und vorher ausreichend aufgeklärt wurde. Ausgesprochene Behandlungsverbote sind vom Arzt zu beachten. Dies gilt auch für Behandlungsmaßnahmen am Lebensende (z.B. Abstellen der künstlichen Beatmung, Einstellung der künstlichen Ernährung durch Sonden). Die Entscheidung des Patienten, sich nicht behandeln zu lassen, ist zu beachten auch wenn der Arzt sie für unvernünftig hält.
Von heute auf morgen kann sich das Leben eines Menschen infolge eines Unfalls oder schwerer Krankheit plötzlich ändern. Der Patient entscheidet normalerweise selbst, ob er sich von einem Arzt behandeln lässt, wenn er einwilligungsfähig ist, d.h. freiwillig handelt und vorher ausreichend aufgeklärt wurde. Ausgesprochene Behandlungsverbote sind vom Arzt zu beachten.