News

von Lieb Rechtsanwälte

Und noch einmal: bei Abrechnung von Privatleistungen auf schriftlichen Vertrag achten!

Ein Urteil des OLG Koblenz vom 21.02.2008, 56 U 1390/07 bestätigt, worauf wir in anderen Beiträgen bereits hingewiesen haben. Ein Arzt, der Privat- oder Wahlleistungen abrechnen möchte, sollte darauf achten, dass ein entsprechender schriftlicher Behandlungvertrag vorliegt. Anderenfalls geht seine Vergütung verloren.

von Lieb Rechtsanwälte

Rente für Lebenspartner auch bei Ärzteversorgung?

Ein gleichgeschlechtlicher Lebenspartner kann Anspruch auf eine Witwenrente aus einem berufsständischen Versorgungssystem haben. Das nationale Gericht hat zu prüfen, ob sich der überlebende Lebenspartner in einer Situation befindet, die mit der eines Ehegatten, der die betreffende Hinterbliebenenversorgung erhält, vergleichbar ist. Die Weigerung, Lebenspartnern die Hinterbliebenenversorgung zu gewähren, stellt eine unmittelbare Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung dar.

von Lieb Rechtsanwälte

Hoher Schadenersatz für Fußballer

Das LG Bielefeld (Az.: 4 O 234/03) hat einem früheren Jugendfußballer nach einem ärztlichen Behandlungsfehler 1,36 Millionen Euro Schadensersatz zugesprochen. Der heute 33-jährige Patient hatte eine Klinik in Bielefeld auf Entschädigung aus entgangenem Einnahmen als Profifußballer verklagt, weil er nach einer Sportverletzung falsch behandelt worden war.