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von Lieb Rechtsanwälte

Rückforderung von Corona-Hilfen

Der Staat fordert in einem relativ großen Umfang Corona-Hilfen zurück. Voraussetzung für eine solche Rückforderung muss keine Änderung der Umstände sein, die der Corona-Hilfe zugrunde lagen. Es kommt auch vor, dass die Corona-Hilfe zurückgefordert wird, obwohl sich der Sachverhalt nicht geändert hat. Nach derzeitigem Stand bestätigen die Verwaltungsgerichte die Entscheidung der Behörde auch in diesen Fällen.

von Lieb Rechtsanwälte

Worüber muss der Verkäufer einer Immobilie aufklären?

Ein Ehepaar verkaufte sein von ihm selbst bewohntes Wohnhaus, nachdem es einige Jahre vor Verkauf das Wohnzimmer vergrößert und tragende Innenwände im 1. OG hatte entfernen lassen. Die Wände wurden durch eine nicht auf den ersten Blick erkennbare Stahlträgerkonstruktion ersetzt. Der von den Käufern nach dem Kauf zum Zweck eines Umbaus beauftragte Statiker stellte fest, dass die Trägerkonstruktion im 1. OG unzulässig und nicht dauerhaft tragfähig war.