Schmerzensgeld wegen Klopfen an Wohnungsdecke
Wiederholtes Klopfen an Wohnungsdecke wegen angeblicher Lärmbelästigung von oben stellt keine Notwehr dar, sondern löst Unterlassungsansprüche und Zahlung von Schmerzensgeld aus.
Wiederholtes Klopfen an Wohnungsdecke wegen angeblicher Lärmbelästigung von oben stellt keine Notwehr dar, sondern löst Unterlassungsansprüche und Zahlung von Schmerzensgeld aus.
Eine Fallanalyse zu: OLG Bremen, Beschl. v. 19.03.2024 – 1 Ws 28/24, BeckRS 2024, 8151.
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Der Staat fordert in einem relativ großen Umfang Corona-Hilfen zurück. Voraussetzung für eine solche Rückforderung muss keine Änderung der Umstände sein, die der Corona-Hilfe zugrunde lagen. Es kommt auch vor, dass die Corona-Hilfe zurückgefordert wird, obwohl sich der Sachverhalt nicht geändert hat. Nach derzeitigem Stand bestätigen die Verwaltungsgerichte die Entscheidung der Behörde auch in diesen Fällen.
Ein Ehepaar verkaufte sein von ihm selbst bewohntes Wohnhaus, nachdem es einige Jahre vor Verkauf das Wohnzimmer vergrößert und tragende Innenwände im 1. OG hatte entfernen lassen. Die Wände wurden durch eine nicht auf den ersten Blick erkennbare Stahlträgerkonstruktion ersetzt. Der von den Käufern nach dem Kauf zum Zweck eines Umbaus beauftragte Statiker stellte fest, dass die Trägerkonstruktion im 1. OG unzulässig und nicht dauerhaft tragfähig war.
Weiterlesen … Worüber muss der Verkäufer einer Immobilie aufklären?
Herr RA Jörg Steinheimer hat die Weiterbildung zum Compliance Officer (Univ.) erfolgreich am ZWW der Universität Augsburg abgeschlossen.
Wir freuen uns sehr darüber und gratulieren herzlich.