Das Bundesdigitalministerium veröffentlicht mit Datum vom 04.08.2023 einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Digital Services ACT (DSA, auf Deutsch: Gesetz über digitale Dienste). Der DSA ist eine Verordnung der europäischen Union, die für einheitliche Spielregeln für Betreiber digitaler Plattformen in Europa sorgen soll. Diese Verordnung wurde im Oktober 2022 veröffentlicht und wird spätestens ab 17. Februar 2024 in der gesamten EU gelten.
Environmental Social Governance (ESG) ist ein anhaltender Trend zum Umdenken in der Wirtschaft - weg von kurzsichtiger Fokussierung auf schnelle und große Gewinne und hin zum verantwortungsvollen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen. Auch die Kundenkreise legen zunehmend Wert auf nachhaltiges Wirtschaften. So empfiehlt sich auch im Interesse des Unternehmenserfolges die Auseinandersetzung mit diesem Themenkreis. Was dabei zu beachten ist und welche Vorteile die anwaltliche Unterstützung in diesem Zusammenhang bietet, lesen Sie in unserer neuen Broschüre.
In Zeiten des Klimaschutzes, ESG und Nachhaltigkeit sind Green Claims in aller Munde und führen derzeit nicht nur innerhalb der Europäischen Behörden sondern auch vor den deutschen Gerichten zu großem Diskussionspotential. Nun hat das LG Karlsruhe mit Urteil vom 26.07.2023 (Az. 13 O 46/22 KfH) entschieden, dass derjenige, der seine Produkte mit sog. Green Claims (freiwillige Umweltkennzeichnungen) auch dafür sorgen sollte, dass diese Produkte wirklich „grün“ sind. Leider ist dies ist nicht immer der Fall.
Entlassungen mehrerer Mitarbeitenden müssen der Arbeitsagentur angezeigt werden, dies ist in § 17 Abs. 3 S. 1 des deutschen Kündigungsschutzgesetzes geregelt. Mit Urteil vom 13.07.2023 hat der Europäische Gerichtshof allerdings entschieden, dass Fehler innerhalb dieser Übermittlungspflicht nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.
Im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses besteht grundsätzlich kein Verwertungsverbot bezüglich solcher Videoaufzeichnungen, welche das vorsätzlich vertragswidrige Verhalten des Arbeitsnehmers belegen sollen. Dies gilt nach Aussage der Erfurter Richter selbst dann, wenn die Überwachungsmaßnahme nicht datenschutzkonform ist.