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von Lieb Rechtsanwälte

Abschreibung der Vertragsarztzulassung

2004 entschied das Finanzgericht Niedersachsen, dass der mit der Vertragsarztzulassung verbundene wirtschaftliche Vorteil ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut sei, mithin der Preis für die Kassenzulassung nicht abgeschrieben werden könne. Seither vertritt die Oberfinanzdirektion Koblenz die Auffassung, dass beim Erwerb einer Kassenarztpraxis immer ein Teil des Preises auf den Erwerb des Vertragsarztsitzes entfällt und dieser Teil nicht abschreibbar ist. Hierbei wird der Praxiskäufer durch die verringerte steuerliche Abschreibung höher belastet.

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Aktuelle Entscheidungen des BGH zum Arzneimittelbegriff

Der BGH hat mit zwei Urteilen vom 26.06.2008 im Anschluss an die Entscheidung des EuGH in Sachen "Knoblauchkapseln" zur Definition eines "Funktionsarzneimittels" einerseits und zur Abgrenzung zwischen Arznei- und Lebensmitteln andererseits Stellung genommen (BGH, Urteile vom 26.06.2008 - Az. I ZR 61/05 (OLG Nürnberg) und Az. I ZR 112/05 (OLG Hamburg)).

von Lieb Rechtsanwälte

Ärzte müssen im Prüfverfahren konkrete Fehler aufzeigen

Nach den Urteilen des Bundessozialgerichts, Az.: B 6 KA 57/07R u.a., genügen pauschale Zweifel an der Richtigkeit der Verordnungsdaten im Prüfverfahren nicht, um eine weitere Überprüfung zu verlangen. In den den Urteilen zugrunde liegenden Fällen hatten Allgemeinärzte ihr durchschnittliches Verordnungsvolumen um bis zu 190 % überschritten.

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Welche ärztlichen Gutachten sind umsatzsteuerpflichtig, welche nicht?

Nach § 4 Nr. 14 UStG sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt umsatzsteuerfrei. Die Regelung gilt aber nur für Tätigkeiten, die zum Zweck der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen vorgenommen werden. Steht das therapeutische Ziel nicht im Vordergrund, fällt Umsatzsteuer an.