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Keine Kostenübernahme bei Brustverkleinerung
Da große Brüste keine Krankheit darstellen, müssen Krankenkassen in der Regel keine Kosten für eine Brustverkleinerung übernehmen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht in einem vor Kurzem veröffentlichten Urteil (Az.: L 1 KR 7/07).Bezeichnung „Männerarzt“ mit erläuterndem Zusatz zulässig
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