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Wie lange darf die Richtgrößenprüfung dauern?
Nach § 106 Abs. 2 SGB V muss im Rahmen der Richtgrößenprüfung die Regressfestsetzung innerhalb von zwei Jahren nach Ende des geprüften Verordnungszeitraums erfolgen. Demnach sind die Richtgrößenregresse für das Jahr 2007 bis zum 31.12.2009 festzusetzten.Weitergabe von Patientendaten in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erlaubt
Der 6. Senat des Bundessozialgerichts hat eine grundlegende Entscheidung zur Reichweite des Schutzes von Patientendaten in der gesetzlichen Krankenversicherung getroffen. Er hat entschieden, dass nach gegenwärtiger Rechtslage Krankenhäuser oder Vertragsärzte keine Patientendaten an private Dienstleistungsunternehmen zur Erstellung der Leistungsabrechnung übermitteln dürfen.Weiterlesen … Weitergabe von Patientendaten in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erlaubt