News

von Lieb Rechtsanwälte

Heilmittelverordnung - Regressgefahr

Von Vertragsärzten wird allgemein eine patientengerechte medizinische Versorgung erwartet. Wird hierbei der Verordnungsrahmen überschritten, kann dies zu empfindlichen Regressen führen. In manchen KV-Regionen reichen einige wenige Dauerpatienten schon aus, um gefährlich nahe an die Grenze zum Regress zu geraten. Durch eng gesteckte Richtgrößen und strenge Wirtschaftlichkeitsprüfungen wird vor allem Hausärzten bei der Heilmittelverordnung der Spielraum genommen.

von Lieb Rechtsanwälte

Vorsorge bei Krankheit, Unfall – was der Arzt zu beachten hat (Teil1)

Von heute auf morgen kann sich das Leben eines Menschen infolge eines Unfalls oder schwerer Krankheit plötzlich ändern. Der Patient entscheidet normalerweise selbst, ob er sich von einem Arzt behandeln lässt, wenn er einwilligungsfähig ist, d.h. freiwillig handelt und vorher ausreichend aufgeklärt wurde. Ausgesprochene Behandlungsverbote sind vom Arzt zu beachten. Dies gilt auch für Behandlungsmaßnahmen am Lebensende (z.B. Abstellen der künstlichen Beatmung, Einstellung der künstlichen Ernährung durch Sonden). Die Entscheidung des Patienten, sich nicht behandeln zu lassen, ist zu beachten auch wenn der Arzt sie für unvernünftig hält.

von Lieb Rechtsanwälte

Vorsorge bei Krankheit, Unfall – was der Arzt zu beachten hat (Teil 1)

Von heute auf morgen kann sich das Leben eines Menschen infolge eines Unfalls oder schwerer Krankheit plötzlich ändern. Der Patient entscheidet normalerweise selbst, ob er sich von einem Arzt behandeln lässt, wenn er einwilligungsfähig ist, d.h. freiwillig handelt und vorher ausreichend aufgeklärt wurde. Ausgesprochene Behandlungsverbote sind vom Arzt zu beachten.