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von Lieb Rechtsanwälte

AOK-Arzneirabattverträge

Das OLG Karlsruhe hat am 19.11.2007 in einem Hinweis-Beschluss im Streit um die Zulässigkeit der Ausschreibungspraxis der AOK bei Arzneirabattverträgen eine neue Wende eingeleitet, indem es klargestellt hat, dass für Vergabekammern grundsätzlich keine Zuständigkeit besteht, sondern Rechtsfragen zu Arzneimittelrabatten ausschließlich vor den Sozialgerichten zu klären sind.

von Lieb Rechtsanwälte

Richtgrößenprüfung 2003 und 2005

Nach einer Presseinformation der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) vom 25.10.2007 wird aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben noch in diesem Jahr auf zahlreiche bayerische Praxen eine Richtgrößenprüfung - mit teilweise immensen Regressforderungen (Anmerk. des Verf.) - zukommen. Insgesamt soll die Gesamtsumme aller potentieller Regresse für die Jahre 2003 und 2005 in Bayern bei ca. 49 Millionen Euro liegen.